Wann zahlt die Versicherung den Schlüsseldienst?

Wann zahlt die Versicherung den Schlüsseldienst?

Wer den Schlüssel verliert oder in der Wohnung vergisst, der steht vor verschlossener Tür. In der Hektik kommt als erstes der Gedanke, denn Schlüsseldienst aus Münster zu kontaktieren, um in seine Wohnung zu gelangen. Obwohl allgemein bekannt ist, dass der Aufsperrdienst Kosten verursacht, sind viele Bürger der Meinung, dass für die Kostenübernahme eines Schlüsseldienstes die Versicherung aufkommt. Tatsächlich ist das nur eingeschränkt richtig.

Haus- oder Wohnungsschlüssel vergessen

Handelt es sich um eine Eigentumsimmobilie, so können die Eigentümer nicht die Hausratversicherung haftbar machen, wenn der Schlüssel in der Immobilie zurückgelassen wird. Anders verhält sich das bei einem Mietobjekt. In dem Fall haftet die Haftpflichtversicherung, weil der Schlüssel Eigentum des Vermieters ist. Viele Versicherer decken die Klausel in der Versicherungspolice nicht automatisch ab. Es ist bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass die Klausel separat mit eingetragen wird, damit der Versicherer die Kosten für einen Schlüsseldienst übernimmt, wenn sich jemand ohne Absicht aus den eigenen Wohnräumen aussperrt. Besonders Familien mit Kindern ist die Klausel zu empfehlen. Aufgepasst: Einige Versicherer bieten die Deckung nur für hochwertige Sicherheitsschließsysteme an.

Verlust der eigenen Schlüssel

Sind die eigenen Wohnungs- oder Haustürschlüssel unauffindbar, so haftet der Versicherer nur, wenn eine entsprechende Klausel in der Police vereinbart wurde. Verliert ein Schlüsselbesitzer seine Schlüssel durch Unachtsamkeit, liegt die Schuld beim Eigentümer der Schlüssel und eine Versicherung muss, sofern nicht anders vereinbart, keine Kostenübernahme decken. Wie im ersten Fall - dem vergessenen Schlüssel - ist es wieder davon abhängig, ob es sich um Privateigentum oder einem Mietobjekt handelt. In dem Fall greift der Schutz der Haftpflichtversicherung, weil es sich um das Eigentum des Immobilienbesitzers handelt.

Schlüsselverlust durch Raub oder Einbruch

Wieder anders verhält sich die Sachlage bei einem Einbruch in den eigenen oder gemieteten Wohnräumen. Besteht eine Hausratversicherung, so sind auch alle Schlüsselsätze und Schließsysteme in der Versicherungspolice mit eingebunden. Dem Schlüsseldienst aus Münster ist vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen, dass es sich um einen Versicherungsfall aufgrund von Raub oder Einbruch handelt. Versicherer arbeiten oft mit verschiedenen Schlüsseldiensten zusammen, die in einem Versicherungsfall aktiv werden dürfen. Wird die Vereinbarung vom Versicherungsnehmer missachtet, so haftet dieser unter Umständen für alle entstehenden Kosten des Schlüsseldienstes.

Verlust der Fremdschlüssel

Ist jemand im Besitz fremder Schlüssel, etwa vom Nachbarn, der diese hinterlegt, dann wird der Verlust oder Schäden an einem oder mehreren Schlüsseln von der Haftpflichtversicherung übernommen. Vorausgesetzt, dass dem Versicherungsnehmer keine Mutwillig- oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Versicherer decken über die Haftpflichtversicherung die Rechtsgüter Dritter ab.

Firmenschlüssel

Im Fremdbesitz sind Schlüssel von Firmen, wenn es sich nicht direkt um den Inhaber handelt. Angestellte sind in der Regel über die Firma versichert, in der sie angestellt sind und dessen Schlüssel sie für berufliche Zwecke nutzen. In wenigen Ausnahmefällen rechnet der Schlüsseldienst aus Münster die Kosten für Verlust oder Beschädigung der Schlüssel oder Schließsysteme auch mit der Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers ab, sofern kein anderer Versicherungsschutz besteht.