Wer darf einen Schlüsseldienst eröffnen?

Wer darf einen Schlüsseldienst eröffnen?

Wer mit einem Schlüsseldienst in die Selbstständigkeit begeben möchte, muss als formale Voraussetzung vormals ein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung sollte erfolgen, ehe die selbstständige berufliche Tätigkeit aufgenommen wird. Hier handelt es sich laut §38 der Gewerbeordnung um ein überwachungsbedürftiges Unternehmen, welches unter einer speziellen Beobachtung steht.

Zählt Fachwissen als Startvoraussetzung?

Vor einigen Jahren gab es noch den Beruf des Schloss- und Schlüsselmachers, doch dieser fiel im Zuge der letzten Ausbildungsreform einfach weg. Durch die extrem schnelle Entwicklung der Technik und das ständige Zusammenwachsen von Mechanik und Elektronik gibt es mittlerweile kein einheitliches Berufsbild mehr, welches das Leistungsspektrum eines Schlüsseldienstes widerspiegeln könnte.

Aus diesem Grund ist eine spezielle Berufsausbildung für die Eröffnung eines Schlüsseldienstes keine Voraussetzung. Als Alternative dienen spezielle Fachkurse, die von Interessenten selbst ohne Ausbildung besucht werden können. Da dieser Beruf nicht unter Schutz steht, kann jeder einen Schlüsseldienst in Münster eröffnen, sofern er seine eigene Zuverlässigkeit und Kompetenz nachweisen kann. In den vergangenen Jahren hat dies ein schlechtes Licht auf den Beruf geworfen, da sich in die Branche viele schwarze Schafe eingeschlichen haben.

Fundiertes Fachwissen ist letztendlich unerlässlich, um die Kundschaft überzeugen zu können. Nur wer sein Fachwissen durch entsprechende Zertifikate nachweisen kann, wird Vertrauen aufbauen und die Kunden binden können. In diesem gewerblichen Bereich ist Vertrauen schließlich eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg. Dass die fachlichen Grundvoraussetzungen nicht jederzeit geprüft werden, sollte Interessenten, die sich mit der Materie gar nicht auskennen, nicht dazu verleiten, mit einem Schlüsseldienst in die Selbstständigkeit zu treten.

Mit gründlicher Vorbereitung zum Schlüsseldienst mit gewerblichem Erfolg

Ist mit dem Erhalt eines Gewerbescheines die entscheidende formale Hürde genommen, so kann der berufliche Alltag beginnen. Noch bevor der Schlüsseldienst geöffnet wird, sollte der Weg in die Selbstständigkeit allerdings mit Blick auf die vielen Rahmenbedingungen gründlich geplant werden.

Es ist ganz klar, dass es strafbar ist, einen Schlüsseldienst ohne Gewerbeanmeldung zu betreiben. Neben hohen Bußgeldern drohen hier auch weitere strafrechtliche Konsequenzen.

Wichtigste Punkte zur Gewerbeanmeldung

Bei einem Schlüsseldienst handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden muss (spätestens 14 Tage nach der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit). Eine Tätigkeit ist immer dann gewerblich, wenn sie nicht freiberuflicher Natur ist und mit dem Ziel der Gewinnerzielung dauerhaft selbstständig ausgeübt wird.

Gemäß Paragraf 38 der GewO (Gewerbeordnung) handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Unternehmen, welches einen vertrauensvollen Schutz benötigt.

Im Zuge der Anmeldung des Unternehmens muss der Antragsteller seine Zuverlässigkeit durch einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und ein polizeiliches Führungszeugnis nachweisen können. Priorität hat der Schutz der Allgemeinheit: Sollte der Antragssteller frühere Verfehlungen haben, so kann der Gewerbeschein als formale Geschäftsgrundlage nicht erteilt werden.

Die Branche ist nicht mehr geschützt, es gibt keine anerkannte Ausbildungstätigkeit, die als allgemeingültige Startvoraussetzung gilt. Theoretisch kann sich jeder in der Branche selbstständig machen - dabei sind allerdings Fachkenntnisse und das Vertrauensverhältnis zur Kundschaft unerlässlich.